Ihre Vorteile / Tipps
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Wenn Ihre Haushaltshilfe legal beschäftigt ist, können sie 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Die Steuerersparnis für eine Haushaltshilfe mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis ist allerdings auf 510 Euro im Jahr begrenzt.
Alltagshilfe trotz Pflegedienst? Macht das Sinn?
Ja! Absolut! Da wir nicht pflegerisch tätig werden und der Pflegedienst in der Regel zeitlich sehr eng bemessen ist, macht es absolut Sinn, beides parallel in Anspruch zu nehmen. Oft versorgt der Pflegedienst Sie geeignet medizinisch und trotzdem bleiben viele Dinge im Haushalt liegen. Hier kümmern wir uns gerne darum.
Kommt immer die gleiche HelferIn?
Normalerweise ja! Unser Anspruch ist es, Ihnen regelmäßig wiederkehrend die gleiche HelferIn zu schicken. Sie sollen Vertrauen aufbauen und sich wohlfühlen können!
Pflegegrad 1 – Alltagsbegleitung
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a und §45b.
Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes können Sie bei uns Kosten über die zusätzlichen Entlastungsleistungen abrechnen (monatlich 131 €).
Pflegegrad 2
Über die stundenweise Verhinderungspflege können 1.685 € / Jahr genutzt werden
Pflegebedürftige auch ohne Pflegegrad bei akuter Krankheit möglich
Krankheitsfall
Im Krankheitsfall rechnen wir direkt mit den Sozialversicherungsträgern und Krankenkassen ab. (Es muss jedoch eine ärztliche Verordnung vorhanden sein)
Steuerliche Vorteile
Als Privathaushalt können Sie die Kosten unserer Dienstleistung bis zu 4.000€ jährlich steuerlich geltend machen.
